Die Landesrahmenvereinbarung Thüringen

Der Deutsche Bundestag verabschiedete im Juli 2015 das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz). Das Präventionsgesetz stärkt und verbessert die Kooperation und Koordination wichtiger und zahlreicher Akteure in der Gesundheitsförderung und Prävention – von der Lebenswelt Kita über Schule und Betrieb bis hin zur stationären Pflegeeinrichtung und Kommune.

Ziel der Landesrahmenvereinbarung ist es, durch eine stärkere Kooperation die Nachhaltigkeit und die Reichweite von Projekten zu erhöhen. Insbesondere sollen die Menschen besser in ihren Lebenswelten erreicht werden, um Ungleichheiten von Gesundheitschancen zu vermeiden oder zu vermindern.  (LRV_Thüringen)

Im Mittelpunkt gemeinsamer Maßnahmen und Projekte stehen die Zielbereiche der Landesgesundheitskonferenz (LGK) und der Landesrahmenvereinbarung (LRV):

– Gesund aufwachsen,
– Gesund leben und arbeiten,
– Gesund alt werden.

 Die Mitglieder der Landesrahmenvereinbarung Thüringen:

AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

BKK Landesverband Mitte

IKK classic

Knappschaft Regionaldirektion Frankfurt

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Techniker Krankenkasse

BARMER

DAK-Gesundheit

Kaufmännische Krankenkasse

Hanseatische Krankenkasse

Handelskrankenkasse

Verband der Ersatzkassen e.V.

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Landesverband Mitte

Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

Deutsche Rentenversicherung Bund

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See

Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

 Das LRV Steuerungsgremium

Das Steuerungsgremium der LRV Thüringen ist ein Zusammenschluss der Beteiligten der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung, des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport sowie der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen, zur gemeinsamen Umsetzung des Präventionsgesetzes auf der Grundlage des § 20 f des Fünften Sozialgesetzbuches.