Antragstellung
Die Landesrahmenvereinbarung (LRV) Thüringen ermöglicht, trägerübergreifend, Projekte zur Prävention und Gesundheitsförderung finanziell zu unterstützen, die auf die Verbesserung gesundheitlicher Chancengleichheit abzielen bzw. vulnerable Zielgruppen im Fokus haben.
Über die LRV können Förderanträge nach § 20a SGB V Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten und nach § 5 SGB XI Prävention in Pflegeeinrichtungen gestellt werden.
Förderanträge nach § 20a SGB V dürfen nur von Verantwortlichen nicht-betrieblicher Lebenswelten (zum Beispiel Kommune, (Stadt-)Teil einer Kommune, Träger einer Einrichtung) gestellt werden.
Förderanträge nach § 5 SGB XI dürfen nur von stationären (teilstationären) Pflegeeinrichtungen gestellt werden.
Die wesentliche Grundlage für die Förderung eines Projektes ist der jeweilige Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands. (Leitfaden Prävention – GKV-Spitzenverband)
Die Geschäftsstelle LRV berät Interessentinnen und Interessenten sowie Antragstellerinnen und Antragsteller rund um das Thema Förderantrag, nimmt die Projektskizzen entgegen und prüft vorab die Möglichkeiten einer Förderung.
Eine Übersicht zu den jeweiligen Förderkriterien und Ausschlusskriterien haben wir für Sie zusammengestellt.
Die Bearbeitung der eingereichten Projektskizze erfolgt nach einem Ablaufschema und kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Über die eingereichten Anträge entscheidet das Steuerungsgremium der LRV.
Ein Anspruch auf Förderung durch die LRV besteht nicht.
Bei Fragen rund um die Antragstellung kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle LRV unter noeller@agethur.de.